Autoverleih Wiedemann in Herford

Mietbedingungen

§1 Der Unterzeichner wird Vertragspartei u. Mieter u. erklärt im Namen des Mieters zu handeln.Mieter I u. Mieter II haften gesamtschuldnerisch. Nebenabreden o. Ergänzungen des Mietvertrages bedürfen der Schriftform. Ausgenommen ist die Verlängerung der Mietdauer durch den Mieter.

§2 Das übergebene Fahrzeug ist in einem verkehrssicheren u. technisch einwandfreiem Zustand u. vollgetankt.
- Die Mieter verpflichten sich, die erforderliche Wartung u. die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Die Mieter tragen die Kraftstoffkosten.
- Die Mieter verpflichten sich, den Wagen sorgfältig gegen Diebstahl u. andere mögliche Schäden zu sichern. Die Mieter haften voll für die sich daraus ergebenden Schäden und Ansprüche.

§3 Als Fahrer sind nur die im Mietvertrag genannten Personen berechtigt, die im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind. Bei juristischen Personen sind nur angestellte Berufsfahrer berechtigt. Diese müssen min- mindestens 12 Monate im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein, mind. 21 Jahre alt u. über eine mehr als 6 monatige Fahrpraxis verfügen.

§4 Das Fahrzeug darf nur zu der vertraglich vereinbarten Art genutzt werden. Verboten sind:

§5 Verhalten bei Unfällen, Diebstahl u. sonstigen Schäden (gilt auch bei Schäden ohne Beteiligung Dritter) Ist der Mieter verpflichtet:

§6 Haftung des Mieters bei Schäden

Für das Mietfahrzeug besteht keine Vollkasko-Versicherung. Haftpflicht Versicherung: 50 Mio € pauschal gegen Sach- u. Vermögensschäden (8 Mio € je geschädigte Person).

a Der Mieter haftet bei allen Schäden am Mietfahrzeug voll, auch bei Abschluss der Reduzierung der Selbstbeteiligung, wenn der Schaden entsteht:

b Bei LKW und Anhänger haftet der Mieter grundsätzlich voll, auch bei Haftungsreduzierung, für alle Schäden am Aufbau (Spriegel, Plane, Koffer, Hochdach, Hebebühne usw.). Desweiteren für alle Schäden wegen Nichtbeachtung der Aufbaumasse, Durchfahrtshöhe, Rückwärtsfahren ohne Einweiser und alle Schäden die durch das Ladegut entstehen.

c Vertrag ohne Reduzierung der Selbstbeteiligung und ohne Teilkasko-Versicherung

Der Mieter haftet für den Fahrzeugschaden voll,auch für den Teilkasko-bereich.

d Vertrag mit vereinbarter Teilkaskoversicherung

Für Teilkaskoschäden wird mit der vereinbarten Selbstbeteiligung gehaftet. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit zusätzlich 10% des Fahrzeugswertes.

e Vertrag mit vereinbarter Haftungsbeschränkung

Die Selbstbeteiligung gemäß der Vertragsvorderseite wird auf den genannten Betrag reduziert.

f Vertrag mit Insassenunfallversicherung.

€ 21.000 bei Invalidität und € 11.000 im Todesfall.

§7 Der Tacho ist plombiert. Bei Ausfall des Tachos ist sofort der Vermieter zu verständigen. Anderfalls oder bei Verletzung der Plombe, erfolgt eine Berechnung von 500 km pro Tag. Die Parteien können eine andere km Zahl berücksichtigen. Wenn bei Fahrten mit einer Entfernung von mehr als 300 km von der Vermietstation Reparaturen notwendig werden, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, ist die nächste Fach- bzw. Vertragswerstatt aufzusuchen. Bei Reparaturen über € 100,00 muss zuvor das Einverständnis des Vermieters eingeholt werden.

§8 Die Verjährungsfrist für Schadenersatzansprüche des Vermieters beginnt erst, wenn er die polizeiliche Ermittlungsakte einsehen konnte.

§9 Nebenkosten sind: Unfallbedingte Wertminderung, Mietausfallschaden, Kosten für das Abschleppen und die Begutachtung des Schadens durch einen Sachverständigen. Sie fallen bei jedem Fahrzeugschaden an, auch bei Abschluss der Haltungsbeschränkung.

§10 Reservierung, Mietdauer und Rückgabe des Fahrzeuges und Abbestellung

§11 Mietpreis - Zahlungsbedingung

§12 Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die sich aus der Nutzung oder dem Ausfall des Fahrzeuges ergeben oder die durch Unfall, verspätete Übergabe oder Unmöglichkeit der Übergabe des Mietwagens, bzw. berechtigtem Abbruch der Miete durch den Vermieter entstehen.

§13 Datenschutzklausel

Der Mieter ist damit einverstanden, dass seine persönlichen Daten vom Vermieter gespeichert und an Dritte weitergegeben werden, wenn :

§14 Als Gerichtsstand und Erfüllungsort wird Herford vereinbart.

§15 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ungültig sein, bleiben die übrigen Teile davon unberührt.